Archive for September 19th, 2019

Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

(19.09.2019) Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.07.2019 - IX R 28/18 zu § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden, da der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet.Weiterlesen →
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Baugewerbe zum Ausbau der A61 in Süddeutschland: ÖPP-Projekte nicht mehr notwendig!

Zu teuer und ineffizient!

(19.092.019) Zu den bekannt gewordenen Mehrkosten von 600 Mio. Euro beim Ausbau der A61 erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Erneut wird mit dem Ausbau der A61 in Süddeutschland ein ÖPP-Projekt wesentlich teurer als geplant und keiner weiß warum. Nach der A1 und der A8 ist das nun schon das dritte Projekt, bei dem Mehrkosten entstehen.Weiterlesen →
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BAUINDUSTRIE bringt erneut Bauabfallverwertungsgesetz ins Spiel

(19.09.2019) "Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle einschließlich Böden. Deswegen haben wir das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt." Dies erklärte Dr. Matthias Jacob, Vizepräsident der BAUINDUSTRIE, zur Entscheidung, die weiteren Beratungen über das Vorhaben in den Ausschüssen und Plenum des Bundesrats in das kommende Jahr zu verschieben. "Wir sind allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind."Weiterlesen →
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Terminhinweis BGH: Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

(19.09.2019) Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem sich Grundstücksnachbarn darüber streiten, ob zugunsten der Kläger ein gewohnheitsrechtliches Wegerecht an den Grundstücken der Beklagten besteht.Weiterlesen →
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