Zivilprozess & Schiedswesen

Elektronischer Rechtsverkehr auch für Verbandssyndikusanwälte

(05.06.2023) Ein Syn­di­kus­rechts­an­walt, der für einen Ver­band nach dem ArbGG und der BRAO Rechts­dienst­leis­tun­gen ge­gen­über den Mit­glie­dern er­bringt, muss laut Bun­des­ar­beits­ge­richt den elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr zur Tä­tig­keit bei Ge­richt nut­zen. Dafür spre­che, dass das ArbGG nicht zwi­schen An­wäl­ten und Ver­bands­syn­di­kus­an­wäl­ten un­ter­schei­de. Per Te­le­fax und in Pa­pier­form ein­reich­te Schrift­sät­ze er­füll­ten daher nicht die ge­setz­li­chen Form­er­for­der­nis­se.Weiterlesen →
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Gehörsverstoß durch Übergehen eines Fristverlängerungsgesuchs

(02.06.2023) Ein nach Dienst­schluss am Tag des Frist­ab­laufs per be­son­de­rem elek­tro­ni­schen An­walts­post­fach (beA) über­mit­tel­ter Frist­ver­län­ge­rungs­an­trag ist noch recht­zei­tig ge­stellt. Be­rück­sich­tigt ein Ge­richt die­sen nicht, kann darin laut Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein Ge­hörs­ver­stoß lie­gen. Ver­zö­ge­run­gen der ge­richts­in­ter­nen Wei­ter­lei­tung könn­ten nicht zu­las­ten der Par­tei gehen.Weiterlesen →
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Oberverwaltungsgericht Hamburg: Gerichtsakten werden ab heute ausschließlich elektronisch geführt

(01.06.2023) Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zum 1. Juni 2023 die Einführung der elektronischen Akte abgeschlossen und führt ab heute als erstes Hamburger Gericht die Gerichtsakten in allen seinen Verfahren ausschließlich elektronisch.Weiterlesen →
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Sorgfaltspflichten beim beA-Versand

(01.06.2023) Ein An­walt muss über­prü­fen, ob der Ein­gang sei­ner beA-Nach­richt vom Ge­richt be­stä­tigt wurde, und den Schrift­satz an­sons­ten er­neut ver­sen­den. Un­ter­lässt er dies, kann er nicht mit Wie­der­ein­set­zung rech­nen. Der Bun­des­ge­richts­hof hat noch­mals aus­führ­lich er­läu­tert, was auf dem Bild­schirm bei einer er­folg­rei­chen Über­mitt­lung tat­säch­lich zu sehen sein muss.Weiterlesen →
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NRW und Bayern entwickeln „ChatGPT-Analogon“ für die Justiz

(30.05.2023) In einem For­schungs­pro­jekt ent­wi­ckeln und er­pro­ben Nord­rhein-West­fa­len und Bay­ern ein spe­zi­ell auf die Be­dürf­nis­se der Jus­tiz ab­ge­stimm­tes Sprach­mo­dell ("Ge­ne­ra­ti­ves Sprach­mo­dell der Jus­tiz"). Dies hat das nord­rhein-west­fä­li­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um mit­ge­teilt. Ziel des KI-Pro­jekts ist es laut der Jus­tiz­mi­nis­ter der bei­den Län­der unter an­de­rem, die Ge­rich­te in Mas­sen­ver­fah­ren zu ent­las­ten.Weiterlesen →
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DAV fordert Dokumentation von Ausfällen im elektronischen Rechtsverkehr

(25.05.2023) Der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV) kri­ti­siert, dass Aus­fäl­le der Elek­tro­ni­schen Ge­richts- und Ver­wal­tungs­post­fä­cher (EGVP) nicht aus­rei­chend do­ku­men­tiert wür­den. Er­eig­ne sich eine Stö­rung auf Sei­ten des be­son­de­ren elek­tro­ni­schen An­walts­post­fachs (beA), werde sie in einer öf­fent­li­chen Stö­rungs­his­to­rie ver­zeich­net. Eine sol­che Do­ku­men­ta­ti­on for­de­re der DAV in einem Schrei­ben an die Lan­des­jus­tiz­mi­nis­ter auch für den EGVP-Aus­fall.Weiterlesen →
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Trotz Vorabentscheidungsersuchens kann Ausgangsverfahren teilweise fortgesetzt werden

(17.05.2023) Das vorlegende Gericht darf weiterhin Verfahrenshandlungen - etwa zur Beweiserhebung - vornehmen, die es für erforderlich hält und die es nicht daran hindern, später der Antwort des Gerichtshofs nachzukommen, so der EuGH in seinem Urteil vom heutigen Tage.Weiterlesen →
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Datumsvermerk als zwingende Voraussetzung einer Zustellung

(16.05.2023) Ein Brief­trä­ger muss bei einer Er­satz­zu­stel­lung durch Ein­le­gen in den Brief­kas­ten das Datum des zu­zu­stel­len­den Schrift­stücks auf dem Um­schlag ver­mer­ken. An­dern­falls gilt es erst dann als zu­ge­stellt, wenn es dem Emp­fangs­be­rech­tig­ten tat­säch­lich zu­ge­gan­gen ist, be­stä­tigt der Bun­des­ge­richts­hof. Werde eine frü­he­re Kennt­nis­nah­me be­haup­tet, müsse diese dar­ge­legt und be­wie­sen wer­den. Ein Be­strei­ten des spä­te­ren Zu­gangs ge­nü­ge nicht.Weiterlesen →
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Dateiname bei beA-Versand zu überprüfen

(11.05.2023) Ein An­walt muss auch dar­auf ach­ten, ob über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach (beA) der rich­ti­ge Schrift­satz ver­sandt wurde. Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Wie­der­ein­set­zung in einem Fall ab­ge­lehnt, bei dem bei ge­nau­er Prü­fung des Da­tei­na­mens er­kenn­bar ge­we­sen wäre, dass nicht die Be­ru­fungs­be­grün­dung ans Ge­richt ge­schickt wor­den war.Weiterlesen →
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Streiten statt bauen?

Bauverbände kritisieren zentrale Vorschläge zum Baugerichtstag

(08.05.2023) Seit 2018 gilt im Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass ein Auftraggeber eine vertraglich vereinbarte Leistung grundsätzlich einseitig ändern darf. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Versuch beider Parteien scheitert, sich über die Änderung und deren Vergütung zu einigen. In diesem Fall stehen dem Unternehmen gesetzliche Vergütungsrechte zu. Zum "Deutschen Baugerichtstag" am 12./13. Mai 2023 in Hamm schlagen die so genannten "Thesen" nun vor, den Einigungsversuch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen - und damit den Grundsatz "Einigen statt Streiten". Bauindustrie und Baugewerbe lehnen diesen Vorschlag ab.Weiterlesen →
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