(06.07.2023) Ein Gericht muss erhebliches Parteivorbringen beachten, auch wenn es nur um eine geringe Nebenforderung geht. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde statt, in der es um die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten ging. Die bloße Leerformel, das Gericht habe den Vortrag zur Kenntnis genommen, bewerte ihn aber anders, genüge nicht, wenn die beklagte Schuldnerin die Hauptforderung von Anfang an bestritten hatte.
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