(07.04.2015) Wenig Konkretes kann die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4232) bezüglich der Auswirkungen einer Neuregelung des Räumungsklagerecht antworten. Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie häufig die neu eingeführte Sicherungsanordnung im Rahmen von Räumungsklagen, die mit einer Zahlungsklage verbunden waren, angefragt wurde. Diese Möglichkeit besteht seit einer Änderung der Zivilprozessordnung durch das Mietrechtsänderungsgesetzt aus dem Jahr 2013.
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