Recht am Bau

VPB: Dachluke beim Trockenheizen schließen

(10.01.2018) Putz und Estrich bestehen zu großen Teilen aus Wasser. Wird ein Neubau jetzt im Winter verputzt, muss die Feuchtigkeit möglichst schnell aus dem Haus, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Heizen und regelmäßiges Lüften sind dabei unerlässlich. Funktioniert die Heizung im Haus noch nicht, sollten Bauherren Trocknungsgeräte einsetzen.Weiterlesen →
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (5): Einseitiges Anordnungsrecht nichts für private Bauherren

(05.01.2018) Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.Weiterlesen →
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10 Jahre Vertragsmuster für Verbraucher-Bauverträge – Aktualisierte Fassung 2018

(04.01.2018) Zum neuen Jahr ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen angepasst.Weiterlesen →
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Rahmenvertrag zum Bürgschaftsservice – Jetzt Neu: Online-Tarifrechner der VHV Kautionsversicherung

(04.01.2018) Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen hat mit der VHV ein Rahmenvertragsmodell zum Bürgschaftsservice entwickelt. Als Mitgliedsbetrieb können Sie die Bürgschaft der VHV Versicherung vergünstigt nutzen. Wie hoch der Tarif ist, können sich interessierte Betriebe nun sekundenschnell online ausrechnen lassen.Weiterlesen →
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Frohe Weihnacht!

Alle Mitarbeiter des id Verlags wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.Weiterlesen →
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Von Baustelle bis Großküche: Zoll kontrolliert Mindestlohn

(22.12.2017) 8,84 Euro beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Das gilt auch für 2018. Jeder angestellte Beschäftigte muss mindestens dieses Entgelt für eine Arbeitsstunde erhalten. In den meisten Fällen ist das so. Dennoch tauchen hin und wieder schwarze Schafe auf, die versuchen, zu mogeln.Weiterlesen →
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (3): Abschlagszahlungsraten werden auf maximal 90 Prozent begrenzt

(20.12.2017) Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.Weiterlesen →
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ifo schraubt Wachstumsprognose für 2018 kräftig hoch auf 2,6 Prozent

(15.12.2017) Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose für das kommende Jahr kräftig nach oben geschraubt. Statt bislang 2,0 Prozent erwarten die Forscher nunmehr 2,6 Prozent Wachstum. Das wäre der höchste Wert seit 2011. "Die deutsche Wirtschaft brummt", sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. "Der Schwung vom Jahre 2017 verlängert sich bis weit ins Jahr 2018 hinein."Weiterlesen →
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen

(14.12.2017) Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.Weiterlesen →
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FIDIC: Farbauffrischung

(13.12.2017) Am 05.12.2017 wurden auf der FIDIC Users' Conference in London die Neuauflage des Yellow, Red und Silver Book vorgestellt. Die von der International Federation of Consulting Engineers herausgegebenen Musterverträge für internationale Bauprojekte wurden nach 18 Jahren komplett überarbeitet. FIDIC erläutert dazu:Weiterlesen →
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