(09.05.2014) Wer als Nachbarschaftshelfer unentgeltlich eine Arbeit verrichtet, die bei Fehlern zu erheblichen Gefahren führt, haftet für daraus folgende Schäden, wenn er haftpflichtversichert ist. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 02.04.2014 in einem Fall entschieden, in dem ein Fassadenarbeiter einen Stromschlag erlitten hatte, weil ein Nachbarschaftshelfer eine Außenlampe fehlerhaft montiert hatte.
Weiterlesen →
9
MAI