(06.06.2014) "Das kann für Bund, Länder und Kommunen künftig richtig teuer werden. Deshalb sollte die öffentliche Hand besser vorher in ihre Straßen investieren, als nachher Schadensersatz leisten zu müssen", kommentiert der Geschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württemberg Dieter Diener das aktuelle Urteil des Landgerichtes Heilbronn im so genannten Schlagloch-Streit (AZ. 4 O 215/13).Weiterlesen →
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