(26.06.2014) Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat gestern in dem Verfahren um den Bau der Kölner Zentralmoschee einen Hinweisbeschluss (Az.: 16 U 52/13) verkündet. Ein Bauunternehmen hat eine Restwerklohnforderung von gut 2 Mio. Euro eingeklagt; der Bauherr, der Ditib e.V., macht geltend, das Bauunternehmen sei mit den bereits geleisteten rund 10,8 Mio. Euro bereits überbezahlt. Die mündliche Verhandlung hat am 14. Mai 2014 stattgefunden. Zwischenzeitlich haben die Parteien hinsichtlich mehrerer kleinerer Positionen eine Einigung erzielt. ...
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