(25.09.2015) Ein Baudenkmal als privates Wohnhaus zu nutzen, ist immer etwas Besonderes. Dazu gehört auch, dass sich der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie mit besonderen Auflagen auseinandersetzen muss. Wenn zum Beispiel ein Gründerzeithaus, ein altes Bauernhaus oder ein mittelalterlicher Fachwerkbau als Einzeldenkmal ausgewiesen sind oder ein Siedlungshaus gemeinsam mit vielen anderen unter Ensembleschutz steht, dann hat das unterschiedliche Auflagen zur Folge.
Weiterlesen →
25
SEP