(25.03.2015) Früher wurden Verträge per Handschlag geschlossen. Das galt auch auf dem Bau. Unter ehrbaren Kaufleuten, und als solche betrachteten sich Bauherr und Handwerksmeister, galt das Wort noch was. Aber was ein Vertrag wert ist, das zeigt sich erst im Streitfall, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Und dann muss derjenige, der aus dem Vertrag Nutzen ziehen will, auch beweisen können, dass im Vertrag tatsächlich vereinbart war, was er nun behauptet. Das wird schwierig, wenn die Parteien nur miteinander gesprochen und nichts aufgeschrieben haben.
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