(10.03.2015) Der Beigeladene, ein eingetragener Verein, möchte das Erdgeschoss eines in der Innenstadt von Bendorf gelegenen Wohnhauses in ein Gebetshaus umnutzen. Hierzu richtete er an den Landkreis Mayen-Koblenz eine Bauvoranfrage zur Umnutzung des Erdgeschosses. In der Anfrage ist ausgeführt, nach islamischem Brauch sei für das Gebet absolute Ruhe erforderlich. Lärmbelästigungen für die Nachbarn seien nicht zu erwarten. Geprüft werden solle, ob die Anzahl und Anordnung der geplanten Stellplätze und die beabsichtigte Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig seien.
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