Gericht: Igel sind im mietrechtlichen Sinn keine Kleintiere
(10.02.2015) Mieter dürfen in ihren Wohnungen nicht ohne Weiteres wilde Tiere halten. Sollte diese Art der Tierhaltung nicht explizit im Mietvertrag vereinbart worden sein, hat der Vermieter das Recht, eine Abmahnung auszusprechen und bei Missachtung dieser eine sofortige und fristlose Kündigung geltend zu machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
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FEB