Mieterbund kritisiert, Prüfung werde erschwert
(09.02.2016) "Der Bundesgerichtshof senkt die formalen Anforderungen an die Nebenkostenabrechnungen. Einzelne Rechenschritte zur Ermittlung der umlagefähigen Gesamtkosten müssen in der Abrechnung nicht mehr angegeben und erläutert werden. Damit wird es für Mieter noch schwieriger, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen", kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 93/15).
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FEB