(19.02.2022) Hält das Gericht den persönlichen Einwurf eines Schriftsatzes in den Gerichtsbriefkasten zur Fristwahrung für zumutbar, muss es vor der Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Anderenfalls, so der Bundesgerichtshof am 08.03.2022 (Az.: VIII ZB 45/21), werde der Beteiligte in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
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