(05.07.2024) Die Nutzung von Steckersolaranlagen, den sogenannten Balkonkraftwerken, soll für Mieterinnen und Mieter erleichtert werden, das hat der Bundestag am Donnerstag entschieden und das "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" (BT-Drs. 20/9890) verabschiedet. "Eine gute Nachricht für alle Mieterhaushalte, die sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk mit Strom versorgen, so langfristig ihre Geldbörse schonen und zum Umweltschutz beitragen möchten", erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz.Weiterlesen →
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