(08.10.2015) Aus aktuellem Anlass wurde der Wertgrenzenerlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Dezember 2014 erweitert. Im Falle der Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen gelten ab dem 22. September 2015 neue Wertgrenzen. Diese sind befristet bis zum 31. Juli 2016. Bei beschränkten Ausschreibungen gilt Folgendes: Für Liefer- und Dienstleistungen wurden die Wertgrenzen angehoben auf 200.000 Euro voraussichtlicher Auftragswert. Für Bauleistungen steigt die Wertgrenze auf 4.500.000 Euro (Nummer 1.1 Satz 1 und Satz 2 des Wertgrenzenerlasses 2014 und die befristete Ergänzung vom 09.09.2015).Weiterlesen →
8
OKT
OKT
0