(31.07.2013) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigte durch Beschluss vom 25. Juli 2013, der den Beteiligten nun zugestellt wurde, eine Ordnungsverfügung der Stadt Bochum, mit der dem Antragsteller der Betrieb einer Altautoverwertung nebst dem dazugehörigen Teile- und Kfz- Handel untersagt wurde. [...]
Weiterlesen →
31
JUL