(21.02.2023) Wie berichtet ist ab dem 25.10.2023 europarechtlich zwingend vorgegeben, dass Bekanntmachung im Format der sog. eForms zu erstellen sind. Die eForms unterscheiden sich von den bisherigen Formularen dadurch, dass es sich nicht um vollständig vorformulierte Formulare handelt, sondern die Bekanntmachungen aus kombinierten Datenfeldern bestehen.
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