(03.02.2023) Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg akzeptiert die Einführung eines so genannten CO2-Schattenpreises im neuen Klimaschutzgesetz, da dieser eine gewisse Technologieoffenheit bei der Vergabe für die beste und wirtschaftlichste Lösung verspricht. Leider wurde der Änderungsvorschlag des Verbandes - nämlich bereits in der Planung dafür zwingend auch technische Varianten zu untersuchen - nicht verpflichtend im Gesetzestext mit aufgenommen.Weiterlesen →
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