(31.01.2022) Am 30. November wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2021, Teil 1, Nr. 80, S. 4968), am 1. April wird sie in Kraft treten: die "Dritte Verordnung zur Änderung der VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen". Die VO PR 30/53 regelt, dass die Preisbildung bei Vergaben der öffentlichen Hand unter marktwirtschaftlichen Wettbewerbsbedingungen abläuft.
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