(13.01.2022) Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige, seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht aus einer am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg hervor. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
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