(02.03.2021) Seit dem 1. Oktober 2020 werden Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren durch die Bundesstatistiken systematisch erfasst. Bei großen öffentlichen Aufträgen, die den EU-Schwellenwert übersteigen, wird abgefragt, ob nachhaltige Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen berücksichtigt wurden. Bei Vergabeverfahren unter dem EU-Schwellenwert erfolgt eine Abfrage, ob Nachhaltigkeitskriterien insgesamt berücksichtigt wurden.
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