(18.03.2021) Ein deliktischer Anspruch kann bei einem Baumangel neben dem vertraglichen bestehen. Dies gilt, falls weitergehende Schäden entstanden sind, die gegenüber dem reinen Interesse an einer mangelfreien Sache eine eigenständige Bedeutung haben. Ein Zusammenfallen dieser Ansprüche wird nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht schon dadurch ausgelöst, dass das Bauteil - wenn es funktioniert - nebenbei auch Schäden am Restgebäude vermeidet.
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