(14.05.2014) Manchmal zeigen sich Baumängel am neuen Haus erst nach längerer Zeit. Deshalb hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme eingeräumt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Nach so langer Zeit ist es manchmal schwer, die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, wiederzufinden. Mitunter ist das Bauunternehmen in der Zwischenzeit umgewandelt worden, statt als GmbH arbeitet die Firma nun als Kommanditgesellschaft (KG) oder umgekehrt.
Weiterlesen →
14
MAI