(02.05.2014) Die Novellierung der EnEV tritt am 1. Mai 2014 mit einem Geburtsfehler in Kraft. Dieser betrifft die neuen Stichprobenkontrollen, denen neben Energieausweisen auch Inspektionsberichte über Klimaanlagen laut § 12 EnEV zu unterziehen sind. Von der neuen Regelung werden alle in einem Kalenderjahr neu ausgestellten Inspektionsberichte erfasst. Betroffen sind demnach jene Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung, die der in § 12 EnEV geregelten Inspektionspflicht Folge leisten. Nach einer vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geförderten Studie wurden bisher weniger als 3 Prozent der inspektionspflichtigen Anlagen energetisch untersucht.
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