(27.04.2015) Die Entwicklungsträgerin, die für das Land Berlin die Entwicklungsmaßnahme «Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel» durchführt, muss nur einen Teil der Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des Schlossplatzes als Baustelleneinrichtung zum Rückbau des Palastes der Republik tragen. Von den verlangten rund 4,3 Millionen Euro muss die Klägerin nur rund 1,6 Millionen Euro an das Bezirksamt bezahlen, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23.04.2015, Az.: OVG 1 B 23.12).
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