Aktuelle Übersicht der Auftragsberatungsstellen über die Regelungen in Bund und Ländern
(02.06.2015) Vergaberecht ist zwischenzeitlich de facto Länderrecht - nicht nur in Sachen eigener Vergabemindestlöhne und weiterer Aspekte aus dem breiten Spektrum sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit (vgl. insoweit PM der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (STKA) 01-15 v. 30.01.2015), sondern auch mit Blick auf die zahlreichen unterschiedlichen Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen. "Ein Kessel Buntes - das trifft die Situation wohl am ehesten", so Anja Theurer, die Sprecherin der STKA.
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