(30.09.2015) Im Keller stecken Raumreserven. Wer die kargen Abstellräume zum Wohnen ausbauen möchte, der braucht dazu unter Umständen eine Baugenehmigung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wenn im Vorratskeller eine abgeschlossene Wohnung entstehen soll, dann sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung, und die muss grundsätzlich behördlich genehmigt werden.
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