Verbraucherzentrale Sachsen: Jetzt schon vom Experten beraten lassen
(26.10.2015) Seit 26. September 2015 besteht bereits eine Pflicht zur Kennzeichnung von neuen Heizanlagen mit einem Energielabel. Ab Januar 2016 soll ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt werden, nach dem nun auch Heizanlagen für gasförmige und flüssige Brennstoffe im Bestand bis 400 kW mit einem Energielabel bewertet werden. Das "nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen" wird Verbrauchern auf einen Blick Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihres Heizkessels liefern, so wie man es bisher schon z. B. von der Kennzeichnung bei Haushaltsgeräten bzw. nun auch von neuen Heizgeräten kennt.
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OKT