(29.10.2015) Am 1. November 2015 tritt ein neues Meldegesetz in Kraft. Mit diesem neuen Meldegesetz haben Verwalter eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug ausstellen. Ziel des Gesetzgebers ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern. Wer jemandem eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss für diese "Gefälligkeit" mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Für die Eigentümer und Verwalter bedeutet das einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit nicht unerheblichem Haftungsrisiko. Die vom Gesetz recht kurz bemessene Frist von zwei Wochen führt darüber hinaus dazu, dass die Verpflichteten, Eigentümer oder Verwalter, sowie Mieter, dem erhöhten Risiko einer Sanktion ausgesetzt sind.
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