(05.11.2015) Zu der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 217/14) zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent erklärt der Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko:
"Angesichts des weiten Entscheidungsspielraums bezüglich der Annahme eines angespannten Wohnungsmarktes überrascht die Entscheidung des BGH nicht. Was juristisch richtig ist, muss aber nicht unbedingt auch ....
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