(05.12.2013) "Die Entscheidung ist natürlich richtig. Ein Vermieter, der seinem Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung entzieht, kann nicht mehr verlangen, als dass der Mieter seinen Untermieter kündigt und ggf. auf Räumung verklagt", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs.
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