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beA: Neuer Dienstleister erhält Zuschlag für Betrieb und Weiterentwicklung

(03.09.2019) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 02.09.2019 im Vergabeverfahren über die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) der Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein den Zuschlag erteilt. Das Vergabeverfahren war nötig geworden, weil ...Weiterlesen →
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Neuer Zivilsenat beim BGH eingerichtet

(03.09.2019) Beim Bundesgerichtshof gibt es seit dem 01.09.2019 einen neuen XIII. Zivilsenat, der in Personalunion mit dem Kartellsenat verbunden ist. Dies hat das Bundesjustizministerium mitgeteilt. Die beiden Senate seien unter anderem zuständig für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten. ...Weiterlesen →
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DAV begrüßt Eckpunkte des Justizministeriums zur Berufsrechts-Reform

(30.08.2019) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte für eine große Reform des anwaltlichen Berufsrechts begrüßt. In den Eckpunkten sei eine Vielzahl der Vorschlägen des DAV für ein modernes anwaltliches Berufsrecht enthalten. So sollen der Anwaltschaft fast alle Rechtsformen der Zusammenarbeit in Deutschland und der Europäischen Union ...Weiterlesen →
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BRAK kritisiert Pläne zur Ausweitung der interprofessionellen Zusammenarbeit

(30.08.2019) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die vom Bundesjustizministerium (BMJV) vorgelegten "Eckpunkte für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften", übt in ihrer Stellungnahme vom 29.08.2019 aber auch Kritik. Insbesondere lehnt sie die vom BMJV geplante Erweiterung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe um alle Berufe, die Anwälte selbst ...Weiterlesen →
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Unternehmensstrafrecht: Schweigerechte und Anwaltsgeheimnis sichern!

DAV: Sonderstrafrecht für Unternehmen nicht nötig

(26.08.2019) Statement von Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Trotz spektakulärer Einzelfälle reicht das jetzige Sanktionssystem aus. Das deutsche Recht bietet bereits eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen. Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben. Schon jetzt können Unternehmen mit erheblichen Geldbußen sanktioniert werden.Weiterlesen →
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beA: Fehlende Signatur verhindert Nachweis des Versandzeitpunktes von Mails

(12.08.2019) Ein Bericht des Nachrichtenportals heise.de. vom 09.08.2019 warnt die Anwaltschaft vor dem möglichen Verlust der Zertifizierung von im Rahmen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) empfangenen beziehungsweise versendeten Mails. Eine fehlende Signatur könne dazu führen, dass sich der Zeitpunkt des Versandes einer Nachricht nicht mehr zweifelsfrei nachweisen lässt.Weiterlesen →
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BFH: Wiedereinsetzung nach Zurückweisung eines via beA eingereichten Schriftsatzes durch Justizserver

(05.08.2019) Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.06.2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden (Az.: IX B 121/18).Weiterlesen →
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Bundesregierung will Zivilprozess effizienter machen

(01.08.2019) Die Bundesregierung will Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin gewährleisten. Das Bundeskabinett hat dafür am 31.07.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verschiedene Vorschriften der ZPO geändert und modernisiert werden sollen. Um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern, seien entsprechende gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich.Weiterlesen →
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Rechtsanwalt darf beA-Karte samt PIN nicht an seinen Vertreter übergeben

(23.07.2019) Übergibt der vertretene Rechtsanwalt seinem Vertreter für die Vertretungszeit seine beA-Karte und seine PIN (Geheimzahl), spricht viel dafür, dass die Einreichung eines Schriftsatzes durch den Vertreter über beA mittels beA-Karte und PIN des Vertretenen unwirksam ist. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck mit Verfügung vom 19.06.2019 kundgetan und darauf hingewiesen, dass die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr in der Anpassungsphase in Ausnahmesituationen immer wieder zu Problemen führt. Der Hinweis des Gerichts ist nicht rechtsmittelfähig. Der Rechtsstreit sei noch nicht abgeschlossen, so das ArbG (Az.: 6 Ca 679/19).Weiterlesen →
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Wenn es dem Richter reicht: Ordnungsgeld und Ordnungshaft

(19.07.2019) Wer sich vor Gericht nicht benehmen kann oder auf eine Ladung hin einfach nicht zur Verhandlung erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Richter können sogenannte Ordnungsmittel verhängen.Weiterlesen →
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