(30.09.2014) Ab dem 1. Oktober 2014 gilt im Land Bremen ein Landesmindestlohn von 8,80 Euro. Der bisherige Landesmindestlohn wird damit um 30 Cent pro Stunde erhöht. Nachdem der Senat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, tritt die Rechtsverordnung jetzt in Kraft. Die Senatsentscheidung folgte einer entsprechenden Empfehlung der Landesmindestlohnkommission, die mit Mehrheit eine Erhöhung des Landesmindestlohns um 3,53 Prozent vorgeschlagen hatte. Der Landesmindestlohn war seit Inkrafttreten des Bremischen Gesetzes im Jahr 2012 nicht erhöht worden.
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