(24.04.2015) Mit Urteil vom gestrigen Tage (Az. 1 KN 126/13) hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Bebauungsplan Nr. 284 "Industriegebiet Aurich NORD" teilweise für unwirksam erklärt. Mit dem Plan schafft die Stadt Aurich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erhebliche Erweiterung des nördlich des Zentrums zwischen den Stadtteilen Tannenhausen und Kreihüttenmoor gelegenen Gewerbe- und Industriegebietes, in dem die beigeladene Firma ENERCON Windenergieanlagen herstellt. Neben Industrie- und Gewerbeflächen setzt der Plan östlich einer neuen Erschließungsstraße, der mittlerweile fertig gestellten Borsigstraße, verschiedene weitere Bauflächen sowie sonstige Flächen fest.
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