(11.09.2023) Bislang konnten Freiflächen einer Gemeinde außerhalb des Siedlungsbereichs in beschleunigten Verfahren für Wohnungen überplant werden. Möglich war dies durch Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun vor Kurzem, dass dieser Paragraf europarechtswidrig ist. In Folge sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich, was viele Wohnungsbauprojekte bei den Kommunen verschleppt, warnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
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