EU-konform: Deutsche Leichtbetonindustrie ergänzt CE-Kennzeichnung um privatrechtliche Leistungserklärung
(02.05.2019) Laut EuGH dürfen an europäisch harmonisierte Bauprodukte keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen mehr gestellt werden. Die deutsche Leichtbetonindustrie bietet daher privatrechtliche Leistungserklärungen zu ihren Produkten an, die die CE-Kennzeichnung ergänzen sollen.
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MAI