(04.07.2019) Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 künftig härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der EuGH in Luxemburg. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören. (Az.: C-377/17).
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