(08.07.2019) Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer errichteter Carport muss wieder abgerissen werden. Das Amtsgericht München verurteilte am 17.09.2018 die beklagte Familie, den über zwei Kfz-Stellplätzen errichteten Carport in München-Unterschleißheim wieder abzureißen und die Anwaltskosten des klagenden Nachbarehepaares zu zahlen.
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