(09.06.2015) Grundsätzlich gilt, dass der Mieter die Miete nur dann mindern kann, wenn er in der Nutzung seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dass dieser Grundsatz auch Ausnahmen kennt, zeigt eine Entscheidung des AG Köln vom 31. Juli 2014 (AZ: 203 C 192/14), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV) aufmerksam macht.
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