(29.01.2020) Am 17.09.2019 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München eine 58jährige geschiedene Sicherheitsdienstangestellte, die mittlerweile in Baden-Württemberg lebt, wegen zweifachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung und ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe der erschwindelten Kautionszahlungen von 4.800 und 7.200 Euro zugunsten der beiden Geschädigten an.Weiterlesen →
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