Mindestlöhne steigen zum 1. Januar 2021 auf 12,85 Euro bzw. 15,70 Euro
(03.02.2021) Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, sowie der Arbeitnehmerseite, die IG BAU, haben das am 17. Dezember 2020 erzielte Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Damit steigen ab dem 1. Januar 2021 der Mindestlohn 1 auf 12,85 Euro und 2 auf 12,85 Euro und der Mindestlohn 2 (West) auf 15,70 Euro bzw. für Berlin auf 15,55 Euro.
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FEB