(25.01.2019) Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen vorerst weiter bimmeln. Das Landgericht München II hat am 24.01.2019 die Klage einer Nachbarin abgewiesen, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte. Der Streit mit der Bäuerin, der die Kühe gehören, dauert seit Jahren an. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, entschied die Kammer unter Richterin Christiane Karrasch. Sie sei nicht die Eigentümerin des Grundstücks.
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