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Newsticker

Urlaubsabgeltung bei Rentenbezug jetzt über die SOKA Bau

(09.01.2015) Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe aus und hat noch Urlaubsansprüche, werden diese abgegolten. Zuständig für diese Abgeltung war bislang schon in den meisten Fällen die SOKA-BAU. Ausnahme: der Beschäftigte schied wegen Rentenbezugs aus. Dann war immer der letzte Baubetrieb zuständig. Das ist vorbei. Durch die Änderung des BRTV zum 1. Januar 2015 ist die SOKA BAU jetzt für alle Abgeltungen zuständig, egal welcher Abgeltungsgrund vorliegt.
(Quelle: IG Bau)Weiterlesen →
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Urlaubsabgeltung bei Rentenbezug jetzt über die SOKA Bau

(09.01.2015) Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe aus und hat noch Urlaubsansprüche, werden diese abgegolten. Zuständig für diese Abgeltung war bislang schon in den meisten Fällen die SOKA-BAU. Ausnahme: der Beschäftigte schied wegen Rentenbezugs aus. Dann war immer der letzte Baubetrieb zuständig. Das ist vorbei. Durch die Änderung des BRTV zum 1. Januar 2015 ist die SOKA BAU jetzt für alle Abgeltungen zuständig, egal welcher Abgeltungsgrund vorliegt.
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WEG: NZB weiterhin unzulässig!

(09.01.2015) In dem Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes vom 05.12.2014 (BGBl. I S. 1962) findet sich auch Art. 4, der die Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen bis zum 31.12.2015 weiterhin ausschließt.Weiterlesen →
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WEG: NZB weiterhin unzulässig!

(09.01.2015) In dem Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes vom 05.12.2014 (BGBl. I S. 1962) findet sich auch Art. 4, der die Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen bis zum 31.12.2015 weiterhin ausschließt.Weiterlesen →
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BMWi-Studie: 1. Zwischenbericht veröffentlicht

(09.01.2014) Sowohl zum öffentlichen Einkaufsvolumen in Deutschland als auch zur Anzahl bzw. Struktur der Vergabestellen gibt es lediglich Schätzungen, aber keine gesicherten Angaben. Der Wert der öffentlichen Aufträge wird in der Literatur mit einer Bandbreite von 200 bis ca. 496 Mrd. Euro angegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher die Kienbaum Management ...Weiterlesen →
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BMWi-Studie: „Statistik der öffentlichen Beschaffung in Deutschland“

1. Zwischenbericht veröffentlicht

(09.01.2014) Sowohl zum öffentlichen Einkaufsvolumen in Deutschland als auch zur Anzahl bzw. Struktur der Vergabestellen gibt es lediglich Schätzungen, aber keine gesicherten Angaben. Der Wert der öffentlichen Aufträge wird in der Literatur mit einer Bandbreite von 200 bis ca. 496 Mrd. Euro angegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher die Kienbaum Management Consultants GmbH zusammen mit ihren Partnern (Rechtsanwaltskanzlei K&L Gates LLP und Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn) mit der Durchführung des Forschungsvorhabens "Statistik der öffentlichen Beschaffung in Deutschland - Grundlagen und Methodik" beauftragt.Weiterlesen →
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MV: Neuer Wertgrenzenerlass für 2015

(08.01.2015) In Mecklenburg-Vorpommern erließ das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung einen neuen Wertgrenzenerlass, der seit dem 01.01.2015 in Kraft ist.Weiterlesen →
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MV: Neuer Wertgrenzenerlass für 2015

(08.01.2015) In Mecklenburg-Vorpommern erließ das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung einen neuen Wertgrenzenerlass, der seit dem 01.01.2015 in Kraft ist.Weiterlesen →
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Energie einsparen in Wohngebäuden: Woran Hauseigentümer 2015 denken müssen

(08.01.2015) Die Bundesregierung hat bei ihrer jüngsten Überarbeitung der Energieeinsparverordnung die Eigentümer von Bestandsgebäuden mit neuen Maßnahmen weitgehend verschont. Dennoch sind auch in diesem Jahr einige Fristen zu beachten, da bei einem Verstoß neuerdings ein Bußgeld droht. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.Weiterlesen →
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Energie einsparen in Wohngebäuden

Woran Hauseigentümer 2015 denken müssen

(08.01.2015) Die Bundesregierung hat bei ihrer jüngsten Überarbeitung der Energieeinsparverordnung die Eigentümer von Bestandsgebäuden mit neuen Maßnahmen weitgehend verschont. Dennoch sind auch in diesem Jahr einige Fristen zu beachten, da bei einem Verstoß neuerdings ein Bußgeld droht. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.Weiterlesen →
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