(21.04.2015) Ein Steuerpflichtiger kann, auch wenn er aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat, keine zwei Arbeitszimmer geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 25.02.2015 (Az.: 2 K 1595/13) entschieden. Die Revision zum Bundesfinanzhof hat es zugelassen, weil höchstrichterlich bisher nicht geklärt sei, ob ein ...
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