(25.06.2015) "Wir begrüßen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, sie war zu erwarten. Jetzt haben Bayern, aber auch andere Bundesländer Rechtssicherheit. Sie können Städte und Gebiete mit Wohnungsmangellagen und steigenden Mieten ausweisen und hier die Mieterhöhungsspielräume auf maximal 15 Prozent in drei Jahren beschränken", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil der bayerischen Verfassungsrichter (Az.: Vf. 12-VII-14). "Es ist gut, dass der Versuch des Hausbesitzervereins, die seit 2013 bestehende Regelung zu kippen, gescheitert ist."
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