(23.06.2016) Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8486) "zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" sind viele Einwände zur Sprache gekommen. Ziel der Novelle ist zum einen, privaten Bauherren mehr Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen zu geben, und zum anderen, Handwerker vor hohen Folgekosten zu schützen, wenn ihnen mangelhaftes Material verkauft worden war.
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