(26.02.2014) Wer als Privatmann ein Haus von einem anderen Privatmann kauft, der kann sich nicht auf Verbraucherrechte berufen, wie sie beispielsweise für den Käufer einer Schlüsselfertigimmobilie vom Unternehmer gelten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Im Gegenteil, er muss sich um alles selbst kümmern. Dafür kann er mit seinem Vertragspartner alles Modalitäten frei vereinbaren, auch die Fragen der Gewährleistung.
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