(14.06.2016) Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die Einführung spezieller Regelungen für Planungs-, Bau- und Bauträgerverträge in das Werkvertragsrecht. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BT-Drs. 18/8486) hervor. Nach Ansicht des Vereins ist davon auszugehen, dass die Regelungen auch in den Bereichen, die nicht nur auf Verbraucher beschränkt sind, dem Schutz der Verbraucher dienen.
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