Archive for Juni 5th, 2024

Nur Gesamtgemeinschaft kann Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum an sich ziehen

(05.06.2024) Sind nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet, kann nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer die den einzelnen Erwerbern aus den jeweiligen Verträgen mit dem Veräußerer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums zustehenden Rechte auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen; dies gilt auch dann, wenn die Mängel nur den einer Untergemeinschaft zugeordneten Teil der Anlage betreffen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.02.2024.Weiterlesen →
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Nur Gesamtgemeinschaft kann Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum an sich ziehen

(05.06.2024) Sind nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet, kann nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer die den einzelnen Erwerbern aus den jeweiligen Verträgen mit dem Veräußerer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums zustehenden Rechte auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen; dies gilt auch dann, wenn die Mängel nur den einer Untergemeinschaft zugeordneten Teil der Anlage betreffen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.02.2024.Weiterlesen →
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„Brauchen verlässliches Bekenntnis zum Bau“

▪ Studie zum Tag der BAUINDUSTRIE zeigt Relevanz der Branche
▪ Neue Prognose für 2024 revidiert Umsatz nach unten

(05.06.2024) Investitionen statt Subventionen - für eine gute Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, intakte Straßen und Brücken sowie ein modernes und funktionstüchtiges Schienennetz. Jeder in den Bau investierte Euro stabilisiert dabei nicht nur das Baugewerbe mit seinen 2,65 Millionen Arbeitsplätzen. Jede Bauinvestition stärkt auch den Industriestandort und die hiesige Wirtschaft und erzeugt ein erhebliches gesamtwirtschaftliches Wachstumspotenzial. Das ist das Ergebnis einer Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bauwirtschaft, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag der BAUINDUSTRIE erstellt hat.Weiterlesen →
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Bauverband M-V begrüßt Reform der Landesbauordnung

(05.06.2024) Der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat sich an der Verbändeanhörung des Landtages zur Reform der Landesbauordnung beteiligt. "Allgemein begrüßt der Bauverband M-V die mit dem Referentenentwurf verbundene Rechtssicherheit, Planungsklarheit und Vereinfachung, die unsere Mitgliedsunternehmen mit Blick auf ein effizientes Verwaltungshandeln und einer damit einhergehenden Beschleunigung in der Vergangenheit oft gefordert haben", bekräftigt Dr. Jörn-Christoph Jansen, Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern.Weiterlesen →
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Schneller-Bauen-Gesetz: Wirtschaftsverbände setzen auf weniger Bürokratie und schnellere Entscheidungen

(05.06.2024) Am 04.06.2024 hat sich der Berliner Senat zum ersten Mal mit dem Schneller-Bauen-Gesetz befasst. Dazu erklären der Bauindustrieverband Ost, der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, die Handwerkskammer Berlin, die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg:Weiterlesen →
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Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

(05.06.2024) Nach der erfolgten Abnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit, Mängelrechte geltend zu machen. Innerhalb dieses Zeitraums, auch als Gewährleistungsfrist bezeichnet, besteht im Falle von planungs- oder ausführungsbedingten Mängeln der rechtliche Anspruch auf Nachbesserung und damit auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Bauwerks. Die Kosten dafür muss die Baufirma tragen, die für die Mängel verantwortlich ist, auch wenn seit Abnahme und Einzug schon knapp fünf Jahre ins Land gegangen sind. Doch gerade weil sich verdeckte Mängel erst im Laufe der Zeit und mitunter lange nach Abnahme und Bezug der Immobilie bemerkbar machen, hat der Gesetzgeber den Bauherren diese vergleichsweise lange Frist eingeräumt.Weiterlesen →
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Konjunktureinbruch im Bayerischen Baugewerbe: Beispielloser Nachfragerückgang im Wohnungsbau, Eintrübung des Geschäftsklimas in allen Bausektoren

(05.06.2024) "Der Konjunktureinbruch ist im bayerischen Baugewerbe angekommen. Unsere vor Jahresfrist geäußerten Warnungen haben sich leider bewahrheitet. Die Bundespolitik hat zu wenig getan, um gegenzusteuern. Geplante Investitionskürzungen der Bundesregierung in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind da Gift."Weiterlesen →
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Weniger Vorgaben – sonst lahmt der Wohnungsbau weiter

(05.06.2024) Der Wohnungsbau, vor allem der soziale, muss dringend verstetigt werden - darin sind sich Klaus Wicher, Hamburger Vorsitzender Sozialverband SoVD, Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg, einig: Hamburg müsse dafür sorgen, dass auch künftig ausreichend Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.Weiterlesen →
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Kein beA ans Finanzamt

(05.06.2024) Rechts­an­wäl­te und Rechts­an­wäl­tin­nen dür­fen Fi­nanz­äm­ter nicht über das beA an­schrei­ben. Das sieht der Ent­wurf des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2024 von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP) vor. Aus der An­walt­schaft er­hebt sich ein Pro­test­sturm.Weiterlesen →
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Gegneranwalt im Rubrum nicht genannt: Wirksame Zustellung

(05.06.2024) Selbst wenn ein An­walt weiß, dass die geg­ne­ri­sche Par­tei einen Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten hat, ist es für die Zu­stel­lung un­schäd­lich, wenn er den Geg­ner­an­walt nicht im Kla­ge­ru­brum be­nennt. Die Pflicht aus § 172 ZPO, nur an den An­walt zu­zu­stel­len, trifft laut BAG das Ge­richt.Weiterlesen →
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